Wer berechtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen, bzw. die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bescheinigen, tut das nicht in erster Linie für Privat- und Geschäftskunden bei der Übersetzung von wichtigen Dokumenten. Diese Berechtigung ist ursprünglich für die Sprachmittlung bei Gerichten, Notaren und Behörden gedacht, wird aber häufig auf dem freien Markt verwendet. Ein Großteil dieser berechtigten Sprachmittler ist doch tatsächlich als Dolmetscher oder Dolmetscherin für Behörden tätig.

Dolmetscher für Behörden
Junges Paar auf dem Standesamt bei Anmeldung zur Eheschließung mit Dolmetscher

Torsten Schnabel arbeitet mehrmals in der Woche für die Gerichte und Polizeidienststellen in Berlin und Brandenburg. Meist wird er vom Kriminalgericht in Berlin-Moabit geladen. Dort überträgt er Zeugenaussagen oder Hauptverhandlungen aus bzw. in das Englische und in das Französische.

Dolmetschen für Behörden

Auch wenn die Ladungen bei Gericht und Polizei meist kurzfristig erfolgen, stehen Torsten Schnabel oder seine Kollegen und Kolleginnen gern auch für Ihre Behördengänge zur Verfügung.

Diese Behördengänge können verschiedene Zwecke umfassen. Üblicherweise werden die Dolmetscher für Anmeldungen zu Eheschließungen oder deren Durchführungen beauftragt. Auch die Anerkennung der Vaterschaft verlangt meist das Beisein eines Dolmetschers oder einer Dolmetscherin, sollte einer der Partner die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen.

Verschiedene Behördentermine

Die Termine bei den Bürger- oder Standesämtern dauern meist nicht sehr lang. Häufig bestehen Sie aus Wartezeit und der Abgabe einiger Dokumente wie Geburtsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen oder eventueller Scheidungsbeschlüsse. Die Bediensteten stellen kurze formelle Fragen und verlesen anschließend ein Protokoll, das Sie unterschreiben müssen.

Da diese Behördengänge jedoch weitreichende Konsequenzen für die Antragsteller und Antragstellerinnen haben, ist es wichtig, dass ein Dolmetscher bei den Gesprächen bei Behörden und Ämtern anwesend ist.

Sie sollten wissen, was es heißt, die Verantwortung für ein Kind oder einen zukünftigen Ehepartner zu übernehmen, welche Rechte sich daraus ergeben und natürlich auch, welche Pflichten dieser formelle Akt einschließt. Der Gesetzgeber sichert sich also ab, indem er die Antragsteller verpflichtet, zu Terminen bei den Behörden einen Dolmetscher zu beauftragen.

Dolmetscher für Gerichtsverhandlungen

Wenn Sie in einem Gerichtsverfahren beteiligt sind und in einer Verhandlung als Zeuge, Nebenklägerin oder Angeklagte gehört werden, haben Sie Anrecht auf eine/n Dolmetscher/-in. Sie müssen mich oder meine Kolleginnen nicht selbst buchen. Teilen Sie dem Gericht einfach mit, dass Sie auf einen Dolmetscher angewiesen sind. Glauben Sie mir, Sie werden froh sein, jemanden an Ihrer Seite zu haben. Situationen vor Gericht sind auch für sehr Sprachkundige nichts Alltägliches. Sie werden diese Unterstützung zu schätzen wissen.

Es gibt jedoch auch Situationen, in denen Sie kein Anrecht auf einen Dolmetscher haben, wenn Sie z. B. nach Ansicht des Gerichts nicht direkt betroffen sind. Ich kann Sie gern zu Ihrem Termin beim Arbeitsgericht o. Ä. begleiten. Sprechen Sie mich an.

Termine bei Notaren

Die erfahrenen Übersetzer und Übersetzerinnen, die sich auf dieser Website präsentieren, stehen Ihnen auch bei Notarterminen bei, wenn Sie z. B. eine Immobilie kaufen, eine Gesellschaft gründen oder andere formelle Akte vollziehen wollen, bei denen Sie anwesend sein müssen und um sicherzustellen, dass Sie alle besprochenen Punkte verstehen.

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Geben Sie an, für welche Art von Behördengänge Sie einen Dolmetscher benötigen. Teilen Sie uns auch mit, wenn Sie schon einen Termin haben, damit wir entsprechend planen können. Nutzen Sie den Kalender unten und fragen Sie uns!

Termin buchen

Bitte nutzen Sie diesen Kalender, um einen Termin zum Behördendolmetschen zu vereinbaren. Die Terminlänge ist standardmäßig auf 3 Stunden voreingestellt. Buchen Sie bitte mit einer Stunde Vorlauf, um mir Zeit für die Anfahrt einzuräumen.

Geben Sie im Kommentarfeld an, um was für einen Behördengang es sich handelt und in welcher Behörde Sie den Termin haben.

Hinterlassen Sie auch eine Telefonnummer, damit ich Sie bei Nachfragen kontaktieren kann. Wenn der Termin gebucht ist, erhalten Sie Anweisungen zur Zahlung des Honorars von 140 € inkl. MwSt. Bei längeren und komplexeren Terminen, dient der Betrag als Anzahlung. Weitere Angaben folgen dann per Mail.